Ich sitze hier gerade vor dem Referentenentwurf der 13. ÄndVO zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Fahraufgabenkatalog und Prüfungsdauer. Was ich da lese, versetzt mich in Erstaunen. Teilweise. Im Hartig-Blog für den Oktober 2018 lesen Sie warum ...

Wohl gemerkt, es ist der Referentenentwurf zur 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung. In Stein gemeißelt ist da noch nichts. Aber der Korridor ist klar. Kenner von FORTBILDUNG33.de und Leser dieses Blogs wissen, dass ich ein Fan davon bin, frühzeitig mit Veränderungen und Gedanken "schwanger" zu gehen. Nun zum Inhalt:

Es ist die Anlage 7 der FeV. Nummer 1 beschäftigt sich mit der theoretischen Prüfung. Die Nummer 2 beschreibt den Prüfungsstoff für die Praxisprüfung: "Fahrtechnische Vorbereitung", "Grundfahraufgaben" und ab dem Gliederungspunkt 2.1.5 die "Prüfungsfahrt". Und hier wird im Referentenentwurf ein interessanter Satz angefügt: "Der Prüfungsstoff bildet die Grundlage für den Fahraufgabenkatalog. Der Fahraufgabenkatalog ist Teil der Prüfungsrichtlinie nach Nummer 2".

Was will man uns sagen?

Mit der 13. ÄndVO wird die Rechtsgrundlage zur Einführung eines Fahraufgabenkatalogs für die praktische Fahrerlaubnisprüfung geschaffen. Die Idee stammt aus dem Projekt "OPFEP" was die Abkürzung für "Optimierung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung" bedeutet. Seit mehrerern Jahren wird im Rahmen dieses BaSt-Projektes versucht, Licht ins Dunkel der Praxisprüfungen zu bringen.

Entschuldigen Sie bitte die saloppe Formulierung. Aber es gilt unter Fahrlehrern als unstrittig, dass die Praxisprüfung eine "Black Box" ist. Das hat auch der Verordnungsgeber längst erkannt und versucht mit dem elektronischen Prüfprotokoll entgegenzuwirken. Die Idee ist, in einer Art Matrix, Fahraufgaben und jeweiliges Bewerberverhalten zusammenzuführen und zu bewerten.

Diesen Gedanken finde ich richtig, auch wenn mich die Maske im e-Prüfprotokoll ein bisschen an "Schiffe versenken" erinnert. Aber OPFEP wird mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit mit sich bringen. Der Praxisprüfung wird etwas mehr die Willkür genommen. Das ist richtig. Und im Zeitalter der Dienstleistung längst überfällig. abibaro-Fahrschulen haben das längst erkannt und leisten mit der Einführung des "Ausbildungsbarometers" als App in die Fahrausbildung gleiches.

So weit so gut.

Lesen wir im Referentenentwurf zur Anlage 7 weiter, sehen wir eine neu gefasste Tabelle unter Nummer 2.3. Es geht um die Prüfungsdauer. Kleines Beispiel: Klasse B heute - 45 Minuten. Klasse B morgen - 55 Minuten. Das ist eine Erhöhung um 10 Minuten, die sich übrigens auf alle FE-Klassen erstreckt. Wow! 

Wir bekommen auch gleich die Begründung für die Verlängerung. Ich zitiere: "Die neuen Instrumente (gemeint ist das e-Prüfprotokoll) machen insbesondere aufgrund der gestiegenen Dokumentationspflichten eine Erhöhung der Dauer der praktischen Fahrerlaubnisprüfung um 10 Minuten erforderlich." Selbstverständlich geht das auch mit einer Kostenanpassung einher. Schließlich entstehen den Prüfstellen durch Einführung und Betrieb des e-Prüfprotokolls Mehrkosten i. H. v. € 21,16 pro Praktischer Prüfung.

Wow!

Verordnungsgeber, du hast es verstanden! Da wird gar nicht lange gefakelt. Es muss zur Optimierung der Praxisprüfung dokumentiert werden. Dafür gibt es eine Matrix. Das kostet Zeit und Geld. Beides wird angepasst. Punkt. Ende der Diskussion.

Vor meinem geistigen Auge lasse ich gerade die vielen Gespräche mit unseren abibaro-Fahrschulen Revue passieren. Eine zentrale Frage war und ist bei abibaro immer: Wann soll ich die Fahrstunde bewerten? Motiv dieser Frage ist, wie gehe ich mit dem erhöhten Zeitaufwand für die Sternebewertung um und bezahlt das mein Kunde? Antworten darauf geben die abibaro-Praxistipps. 

Unser Verordnungsgeber hat damit weniger Bauchschmerzen. Er regelt es einfach. Und ich finde alles, was ich bis hierhin im Referentenentwurf lese plausibel, schlüssig und auch längst überfällig.

Aber eine Frage treibt mich um:

Es gibt in Deutschland ca. 2.215 Fahrerlaubnisprüfer. Bei 1,5 Mio. Fahrerlaubnisprüfungen pro Jahr und einem zeitlichen Mehraufwand von 10 Minuten, entspricht das einer "Mehr-Arbeitsleistung" von 250.000 Arbeitsstunden. Lieber TüV und liebe DEKRA: Die Fahrschulen in Deutschland brauchen von euch jetzt schnellstens Aussagen, wie ihr das leisten wollt! Stand heute tobt in diesem Land ein Kampf um Prüftermine und Punkte. Der ist bedenklich und schränkt nicht selten Fahrschulen auf Grund der Monopolstellung der Prüforganisationen in der Ausübung ihrer Tätigkeit ein. Wirtschaftlich. Es geht um Geld. Und es ist nicht hinnehmbar!

Damit ich richtig verstanden werde:

Ich teile OPFEP. Ausdrücklich. Ich verstehe auch, dass dafür mehr Zeit gebraucht wird. Das ist richtig. Ich möchte aber nicht vom Regen ind die Traufe kommen. Daher brauchen wir Vorschläge und Lösungen liebe Monopolisten, die wir im Vorfeld diskutieren müssen. Jetzt!

Und schleichen Sie sich nicht aus der Verantwortung!

Und mein Apell richtet sich genauso an Sie, liebe Leserin, lieber Leser. Der Gedanke von Transparenz und Struktur ist richtig. Fahrschulen müssen ihn nicht nur Unterstützen sondern auch selbst noch besser leben. Fahrschulen werden das Problem der mangelnden Prüfungsplätze nicht entschärfen, wenn sie ausschließlich mit dem Finger Richtung TüV/DEKRA zeigen. Lassen Sie uns überlegen, welchen Beitrag wir leisten können. Kenner von Fahrausbildung 3.0 wissen, was ich meine. Gehen Sie in Verantwortung! Leisten Sie Ihren Teil im Planungsprozess der Fahrerlaubnisprüfungen. Über ein ganzes Kalenderjahr im Voraus. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Prüforganisation. Schriftlich. Aktenkundig. Und führen Sie selbst ein Prüfprotokoll. Schaffen Sie Fakten. Nur damit können wir TüV und DEKRA helfen, ihren Dienstleistungsprozess zu verbessern. 

Na, wo sind Sie jetzt gedanklich? Welche Fragen tun sich bei Ihnen auf? 
Ich bin sicher, Sie werden Sie mir unten aufschreiben.

Seien Sie sich meiner Unterstützung Gewiss!

In diesem Sinne,
Ihr Nils Hartig

Oktober 2018